Unsa Senf

Infoabend zur Satzungsänderung

06.11.2013, 10:55 Uhr von:  Redaktion

Am Abend des 05.11. um 18.30 Uhr lud die Fanabteilung zu einer Infoveranstaltung bezüglich der Satzungsänderungsanträge auf der kommenden Jahreshauptversammlung des e.V. am 24.11.2013. Neben dem Vorsitzenden der BVB Fanabteilung Marco Blumberg und Moderator Daniel Nowara waren als Gäste Dr. Winfried Materna als Vorsitzender des antragsstellenden Wirtschaftsrats und der Geschäftsführer der KGaA, Hans-Joachim Watzke geladen, um den ca. 60 anwesenden Mitgliedern ihre Fragen zu beantworten.

Konkret ging es um zwei in der letzten Mitgliederzeitung bekannt gemachten Änderungen an der Vereinssatzung, nach denen gemäß dem ersten Antrag der Wirtschaftsrat zu einem offiziellen Vereinsorgan erhoben wird und gemäß dem zweiten Antrag dieser Wirtschaftsrat die Möglichkeit hat, einem Vorstandsmitglied des e.V. eine Vergütung für besondere Arbeitsleistung zu gewähren (siehe auch Unsa Senf). Da beide Anträge aufgrund ihres zeitlichen Zusammenhangs und ihrer vagen Begründung bei vielen Vereinsmitgliedern für Stirnrunzeln sorgten, konnte der Abend genutzt werden, um detaillierte Erklärungen abzugeben. Wir fassen die Aussagen von Herrn Dr. Materna und Herrn Watzke für euch zusammen:

1. Der zeitliche Zusammenhang der beiden Anträge

Da Änderungen an der Vereinssatzung einen hohen Arbeitsaufwand inklusive juristischer Prüfung bedeuten, sei man bemüht, Änderungen zu bündeln und in seiner Gesamtheit umzusetzen. Es handele sich bei beiden Anträgen also nicht um zwei aufeinander aufbauende, sondern um zwei Anträge, die in den gleichen Änderungsturnus fallen.

2. Erhebung des Wirtschaftsrat zu einem offiziellen Vereinsorgan

Nach Aussage von Herrn Dr. Materna handelt es sich hierbei um eine Anpassung der Strukturen an aktuelles Vereinsrecht. Der Wirtschaftsrat besteht aus insgesamt acht Mitgliedern, von denen vier Mitglieder vom Vorstand bestimmt und weitere vier vorgeschlagene Mitglieder von der Mitgliedschaft des e.V. gewählt werden. Ein Umstand, der für den anderen Satzungsänderungsantrag noch eine Rolle spielen wird. Dieser Wirtschaftsrat hat bis jetzt de facto die Funktion eines Vereinsorgans übernommen, ohne gemäß Vereinssatzung ein Organ zu sein. Dieser rechtlich nicht mehr statthafte Umstand soll mit dieser Änderung ausgeräumt werden.

3. Notwendigkeit zur Vergütung der Vorstandstätigkeit

Dr. Materna und Herr Watzke betonten beide, dass es bei diesem Änderungsantrag erst einmal nur um die Einräumung einer Option handelt, mit der der gestiegenen Verantwortung und einem höheren Arbeitsaufwand Rechnung getragen werden kann. Vielen Mitgliedern erschloss sich diese Erklärung erst einmal nicht, da gestiegene Mitgliederzahlen vordergründig nur Auswirkungen auf den organisatorischen Bereich haben würden. Herr Watzke führte für die gestiegene Verantwortung zwei Punkte an:

a) Zum einen hat der Präsident des e.V. den Vorsitz im Beirat der KGaA. In dieser Funktion steht er in ständigen Informationsaustausch mit der Geschäftsführung und ist unter anderem für die Genehmigung des finanziellen Handlungsrahmens zuständig. Hier sorgen die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Umsatzzahlen für höheren Austauschbedarf und eine höhere Verantwortung für die Mittelverwendung. Im Zusammenhang mit den hohen Einnahmensteigerungen der KGaA ist auch das Vereinsvermögen gestiegen. Hier müsse aufgrund des Vereinsrechtes in Zukunft stärker an Konzepten zur Mittelverwendung gearbeitet werden.

b) Die gestiegene Mitgliederzahl ziehe eine deutlich gestiegene Korrespondenz mit sich. Zudem ist die Zahl der Fanclubs in den letzten Jahren enorm gestiegen. Für die Zukunft wäre es wünschenswert, wenn auch Mitglieder des Vereinsvorstandes die Fanclubs besuchen und wichtige Mitgliederkorrespondenz persönlich beantworten könnten. Auch dieser Zeitaufwand solle mit dieser Vergütung entschädigt werden.

4. Ablauf der Vergütung

Der Wirtschaftsrat gibt dem Vereinsvorstand eine Geschäftsordnung. In dieser Geschäftsordnung sind Handlungsinhalte und Ziele skizziert. Diese Geschäftsordnung bildet die Grundlage zur Bewertung der Vorstandsarbeit und die Basis zur Beurteilung, ob einem Vorstandsmitglied eine Vergütung gewährt werden kann. Die Entscheidung, ob und wenn ja in welcher Form einem Vorständler die Vergütung gewährt wird, trifft der Wirtschaftsrat. Wichtig ist hier, dass nur die vier von den Vereinsmitgliedern gewählten Mitglieder des Wirtschaftsrates diese Entscheidung treffen. Die übrigen Mitglieder des Wirtschaftsrates haben in dieser Angelegenheit kein Stimmrecht. Bei der Jahreshauptversammlung gibt der Vorsitzende des Wirtschaftsrates genaue Informationen darüber, welches Vorstandsmitglied eine Vergütung erhalten hat und in welcher Höhe.

5. Höhe der Vergütung

Eine genaue Zahl konnte noch nicht genannt werden, das soll aber bei der Jahreshauptversammlung nachgeholt werden. Momentan ist dieser Punkt noch in Klärung durch das Finanzamt. Das Finanzamt prüft eine eventuell gewährte Vergütung intensiv darauf, ob die gewährte Zahlung dem Aufwand angemessen ist. Sollte die Zahlung für unangemessen betrachtet werden, droht dem BVB der schmerzhafte Verlust der steuerlichen Privilegien, die er als eingetragener Verein genießt. Laut Herrn Watzke werden sich die Zahlungen monatlich im Bereich einer niedrigen, fünfstelligen Summe bewegen.

Für die Änderungen der Vereinssatzung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Ja/Nein-Stimmen (Enthaltungen beeinflussen das Wahlergebnis also nicht) notwendig. Die Jahreshauptversammlung findet am 24.11.2013 um 11.00 Uhr wie gewohnt in der Westfalenhalle statt.

Sascha, 05.11.2013

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