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Regeldiskussionen im Fußball-Museum

22.01.2020, 17:39 Uhr von:  Michael
Regeldiskussionen im Fußball-Museum

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810 Minuten Fußball wurden in der Fußball-Bundesliga bislang in diesem Jahr gespielt – und zu den bekannten Diskussionen rund um Videobeweis und Handspiel gesellt sich eine weitere: Wie laut darf ich den Schiedsrichter anschreien? Um diese und weitere Fragen zu beantworten, kam die Veranstaltung des Verbandes deutscher Sportjournalisten „Schiedsrichter schulen Sportjournalisten“ im Fußball-Museum in Dortmund gerade richtig. Als Gäste waren Lutz-Michael Fröhlich, beim DFB mit dem sperrigen Titel „Sportlicher Leiter der Elite-Schiedsrichter“ gesegnet, und Bundesliga-Schiedsrichter Sascha Stegemann eingeladen, die mit viel Videomaterial aus den bisherigen Spielen der Bundesliga-Saison im Gepäck angereist waren.

Der VAR

Wie sollte es anders sein? Nicht nur beim handelsüblichen Fußball-Fan, auch beim Sportjournalisten ist der Diskussionsbedarf rund um den Videobeweis am größten. Und so gab es die ersten 90 Minuten das volle VAR-Programm.

Beide Protagonisten erläuterten zunächst noch einmal den genauen Ablauf bei einem Eingriff des VAR. Anschließend ging es in das Zahlenmaterial.

61 mal hat der VAR in der Hinrunde eingegriffen (2018/19 111mal in der gesamten Saison). 53 Entscheidungen wurden nach der Intervention geändert, 8 wurden beibehalten. Die durchschnittliche Dauer eines Reviews ist im Vergleich zur Vorsaison von 61 auf 79 Sekunden gestiegen.

Deutlich gesunken ist hingegen die Anzahl der falschen Eingriffe des VAR. Zweimal griff Köln ein, obwohl es keinen Anlass gab, in der Vorsaison gab es noch 19 fehlerhafte Eingriffe in der gesamten Saison.

„Der VAR befindet sich weiter in der Entwicklung und diese ist noch nicht abgeschlossen.“ lautete Fröhlichs Einschätzung der Zahlen.

Nun wurden verschiedene Themenfelder des VAR beleuchtet und diskutiert.

Der BVB durfte als Beispiel zum Thema „Abseits“ herhalten. Das vermeintliche 2:0 durch Julian Brandt gegen die Ponys wurde von Stegemann, der bei diesem Spiel Schiedsrichter war, analysiert.

Szene ab 4:21.

Die Entscheidung, dass es sich bei Reus' Standort vor Yann Sommer um eine strafbare Beeinflussung handelte, wurde zunächst ohne VAR auf dem Platz getroffen. Die kurze Verzögerung bis zur Entscheidung folgte daraus, dass der Assistent zwar das Abseits von Reus erkannte, sich aber mit Stegemann abstimmen musste, ob es strafbar war, da er von der Seite nur schwer erkennen konnte, ob Reus im Sichtfeld von Sommer stand. Hätten beide auf dem Platz dies nicht erkannt, wäre ein Eingriff des VAR erfolgt, da dieser über die Hintertorkamera dies ebenfalls im Blick hatte.

Auf Nachfrage bestätigte Stegemann, dass es gemäß Regelwerk irrelevant ist, ob der Torwart eine Chance hat, den Ball zu erreichen. Allein die Behinderung reicht als strafbares Abseits aus.

Ein besonderer Augenmerk ging dann auf den Aspekt „Angriffsphase“. Auch hier waren der BVB und die Ponys im Fokus, diesmal allerdings im Pokal. Dem 1:1 von Brandt ging eine Abseitsstellung voraus, die vom Assistent nicht erkannt wurde. Einen VAR gab es in der Pokalrunde noch nicht, allerdings hätte dieser, den Ausführungen Fröhlichs zufolge, auch in der Bundesliga nicht eingegriffen. Nach Brandts strafbarem Abseits, wurde der Ball von Gladbach nach Außen abgewehrt und von Witsel aufgenommen. Dieser wartete kurz und spielte dann einen Rückpass in die Mitte der Gladbacher Hälfte auf Piszczek. Mit diesem klaren Rückpass beginnt eine neue Angriffsphase und der VAR wird quasi auf Null gesetzt. Hätte Witsel den Ball direkt in den Strafraum geflankt, wäre in der Bundesliga ein Eingriff des VAR erfolgt.

Szene ab 2:31.

Deutliche Selbstkritik übten beide an der Kommunikation und Transparenz des VAR. Stegemann äußerte seinen Unmut über die Ungleichbehandlung von Stadion- und Fernsehzuschauer. Eine bessere Information der Stadionzuschauer liegt auch im Interesse der Schiedsrichter. Hier werden derzeit verschiedene Überlegungen geführt. Fröhlichs Wunsch wäre das Einspielen der entsprechenden Sequenz auf den Stadionleinwänden. Dazu sind aber derzeit nicht alle 36 Erst- und Zweitligastadien technisch in der Lage. Auch eine mündliche Erläuterung des Schiedsrichters, wie es beispielsweise die NFL durchführt, ist eine Option. Fröhlich wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass sich das Anforderungsprofil an Schiedsrichter immer weiter ändert und auch „Moderationsfähigkeiten“ zukünftig dazu gehören. Diese Maßnahme kann jedoch nicht von heute auf morgen umgesetzt werden, da hierzu eine umfangreiche technische und organisatorische Vorbereitung nötig ist.

Weiter ging es mit der Eingriffsschwelle des VAR. Der DFB ist bemüht, das Eingreifen des VAR, auch gegenüber den internationalen Auslegungen, gering zu halten.

Konkretes Beispiel war hier eine Elfmetersituation im Zweitliga-Spiel zwischen Bielefeld und Karlsruhe.

Szene ab 1:36.

Der Schiedsrichter bewertete mit guter Sicht eine Situation im Strafraum als Foulspiel („Hand im Gesicht“) und kommunizierte das auch zum VAR. Fröhlich und Stegemann waren einhellig der Meinung, dass sie keinen Strafstoß gegeben hätten. Da in der Situation aber tatsächlich die Hand im Gesicht war, es sich somit nicht um eine klare Fehlentscheidung handelte, soll der VAR nicht eingreifen.

Oder wie Stegemann es ausdrückte:

Es ist nicht Aufgabe des VAR, aus einer weniger guten Entscheidung eine bessere zu machen, sondern aus einer falschen eine richtige.

Als zweites Beispiel wurde das Champions-League-Spiel Prag gegen Inter angeführt. Hier wurde ein Inter-Tor zugunsten eines Elfmeters für Prag annulliert. Auch hier sieht Fröhlich das Eingreifen des VAR kritisch. Fröhlichs Intention ist es, eine solche Situation in der Bundesliga weiterlaufen zu lassen.

Erfreulicherweise nimmt der DFB die oft geäußerte Kritik an Durchführung und Transparenz des VAR durchaus ernst und arbeitet an einer Verbesserung. Aber, und auch das betonte Fröhlich, die „emotionale Hangtime“ nach einem Tor wird sich auch bei einer perfekten Umsetzung nicht verhindern lassen.

An eine Abkehr vom Videobeweis glaubt Fröhlich nicht. Und auch Stegemann sieht den Videobeweis als wichtiges Instrument zur Fehlervermeidung bei Unparteiischen.

Am Ende brachte es ein Teilnehmer auf den Punkt: „Mit der Einführung des VAR sollte es nicht nur mehr Gerechtigkeit sondern auch weniger Diskussionen geben. Und nun diskutieren wir hier 90 Minuten über den VAR.“ Auch in Zukunft werden die Diskussionen nicht weniger werden. Neben der grundsätzlichen Diskussion über Sinn und Unsinn wird auch weiterhin über Eingriffsschwellen, Dauer und Transparenz gestritten werden.

Wird in der Bundesliga zu kleinlich gepfiffen?

Etwas überraschend hatte auch dieses Thema den Weg auf die Tagesordnung gefunden. Offenbar hatte der DFB die immer wiederkehrende Kritik an der vorgeblich zu kleinlichen Linie der Unparteiischen vernommen und versucht, die Kritik statistisch einzuordnen. Dazu wurden die gepfiffenen Fouls pro Spiel, die gelben und roten Karten pro Spiel, sowie die Elfmeter pro Spiel ausgewertet und mit den 4 weiteren großen Ligen, sowie der Champions League verglichen.

Dabei zeigte sich in allen Statistiken ein ähnliches Bild. Die Premier League hat durchgehend die niedrigsten Werte, die Bundesliga liegt mit der Champions-League und der Französischen Liga auf den Folgeplätzen und Spanien und Italien stechen mit hohen Werten heraus.

Fröhlich schließt daraus, dass der Vorwurf sich vor allem aus dem Vergleich mit England ergibt. Hier sieht er aber einen großen Unterschied in der Fußballkultur. Seiner Meinung nach erlaubt es die Atmosphäre in England dem Schiedsrichter eher, das Spiel laufen zu lassen. Dies wurde von Stegemann bestätigt, der häufiger in England zu Gast war. Leider blieb es aus Zeitgründen bei diesen Ausführungen. An dieser Stelle wäre es sicherlich interessant gewesen, über die Hintergründe zu sprechen und ob eine Kultur wie in England, die mit einem höheren Spielfluss aber auch mit höheren Gefahr an schweren Verletzungen einhergeht, wünschenswert wäre.

Bundesliga als Vorbild

Es folgte das große Aufregerthema des letzten Wochenendes: Der Platzverweis gegen Bremens Moisander und die Thematik dahinter.

Szene ab 4:03.

Grundsätzlich gilt die Anweisung an die Schiedsrichter, Respektlosigkeiten früher mit einer gelben Karte zu ahnden, als vorher. Sowohl Stegemann als auch Fröhlich betonten, dass es sich dabei nicht um eine Regeländerung handelt. Auch bislang konnten Schiedsrichter hierfür Verwarnungen aussprechen, es wurde jedoch nicht konsequent umgesetzt.

Zu den Respektlosigkeiten gehören neben dem übertriebenen Meckern und Gestikulieren auch Spielflussunterbrechungen, wie das Ballwegschieben nach dem Pfiff oder Respektlosigkeiten gegenüber anderen Spielern, insbesondere wenn diese eine Konfrontation zwischen den Spielern auslösen. Hier wurde Alexander Nübel als Beispiel angeführt, der im Spiel in Augsburg, nach einer Schwalbe eines Augsburgers 25 Meter aus seinem Tor herauskam, um dem Spieler die Meinung zu sagen.

Eine Sonderregelung nimmt die Rudelbildung ein. Bestürmen mehrere Spieler den Schiedsrichter, so wird der Spieler mit Gelb bestraft, der als erstes den Schiedsrichter erreicht, bzw. sich als „Wortführer“ hervortut. Sollten mehrere Spieler außergewöhnlich ausfallend werden, so besteht natürlich auch die Möglichkeit, mehrere Spieler zu verwarnen.

Hintergrund der neuen Verfahrensweise ist die Vorbildrolle der Bundesliga für untere Ligen und den Jugendfußball. Auch beim DFB ist angekommen, dass in keiner Sportart Spieler dermaßen Narrenfreiheit genießen, wie im Fußball und dass dieses Verhalten für den Schiedsrichter im Profifußball ärgerlich, dafür aber im niederklassigen Fußball gefährlich werden kann. Mit einer konsequenten Linie erhofft man sich eine Disziplinierung der Spieler und dementsprechend eine Erleichterung der Spielleitung für die vielen Amateurschiedsrichter in den unteren Ligen. Das dieser Prozess Jahre dauern wird, ist allen Beteiligten klar. Es wird interessant, ob die konsequente Linie durchgezogen wird (und das bei ALLEN Spielern) oder ob sich der gute Ansatz wieder verläuft.

Aus Fansicht wäre eine Eindämmung der Unsportlichkeiten allemal zu begrüßen.

Handspiel

Das nächste Thema, der nächste Dauerbrenner: die Auslegung der Handregel. Auch hier musste sich Fröhlich aus Zeitgründen auf die zwei Aspekte „Handspiel bei Torerzielung“ und „Stützhand beim Grätschen“ konzentrieren.

Zunächst ging es um die Regelkonkretisierung, dass ein Handspiel unmittelbar vor der Torerzielung immer zu einer Annullierung des Tors führt, auch wenn das Handspiel der Regel nach nicht strafbar ist.

Hier erläuterte Fröhlich den Begriff „unmittelbar“. Im Gegensatz zur „Angriffsphase“ beim VAR bedeutet „unmittelbar“, dass das Handspiel direkt mit der Entstehung der Torchance zu tun haben muss.

Als Negativbeispiel wurde hier das 1:0 von Hertha BSC gegen Paderborn angeführt. Plattenhardt spielte den Ball an der Außenlinie mit der Hand zu Dilrosun, der anschließend per Sololauf durch die Paderborner Abwehr das Tor erzielt. Hier ist nicht mehr von „unmittelbar“ zu sprechen, da Dilrosun zu Beginn des Dribblings noch weit von einer Torchance entfernt ist. Ausgeklammert wurde hierbei, dass Plattenhardts Handspiel auch als strafbar hätte gewertet werden können.

Das Gegenbeispiel kam aus Leverkusen. Alario erzielte gegen Bremen das vermeintliche 3:2, doch der VAR intervenierte zu Recht, da der Ball von Amiris Arm in der Bremer Strafraum sprang und sich somit unmittelbar die Torchance ergab.

Szene ab 4:11.

Als zweiten Aspekt führte Fröhlich die „Stützhand“ beim Grätschen aus. Hier wies er darauf hin, dass eine Stützhand senkrecht zum Boden gehen muss.

Auch hier gab es mehrere Beispiele. Erneut stand Amiris Arm im Blickpunkt. Sein Handspiel in der Nachspielzeit gegen Bremen ist laut Fröhlich im Graubereich. Es gibt Argumente, die für eine Stützhand sprechen – der Arm ist unter dem Körper, zunächst senkrecht und knickt erst dann ab – und es gibt Argumente, die gegen eine Stützhand sprechen, zum Beispiel dass der Arm beim Ballkontakt schon abgeknickt ist.

Szene ab 4:45.

Auch der glorreiche BVB durfte erneut als Beispiel herhalten. Das Handspiel des Mainzers St. Juste im Strafraum kann nicht mehr als Stützhand bewertet werden, da der Arm nach oben über den Körper abgespreizt ist. Dies ist ein strafbares Handspiel und hätte Elfmeter geben müssen.

Szene ab 0:35.

Fazit

Leider blieb für die weiteren Themen keine Zeit mehr. Zusammenfassend lässt sich aus der Veranstaltung mitnehmen, dass der DFB tatsächlich doch ein Ohr für gewisse Belange hat, die Umsetzung aber häufig viel Zeit in Anspruch nimmt. Insbesondere die schnellere Bestrafung des Reklamierens und Zeitschindens war lange überfällig.

Die Diskussionen werden hingegen nicht weniger werden. Egal, ob es um den VAR oder die Auslegung beim Handspiel geht, es bleibt spannend.

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