Unsa Senf

Geisterspiele

24.06.2012, 12:10 Uhr von:  Redaktion

Manch einer glaubt an Geister, mancher nicht – weil man sie nicht sehen kann. Geisterspiele aber, oder "Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit" im Fachjargon des DFB, sind dokumentiert. Zum ersten Mal tauchte dieser gänzlich unfreundliche Geist im Januar 2004 im deutschen Profifußball auf. Alemannia Aachen gegen den 1. FC Nürnberg hieß die Partie, die infolge eines Wurfgeschosses auf den damaligen Trainer des Glubbs, Wolfgang Wolf, vor leeren Rängen stattfinden musste. Eine harte, außergewöhnliche Strafe für ein außergewöhnliches Vergehen – das war wohl der ursprüngliche Sinn bei der Einführung dieser Bestrafungsart. In der DFB-Zentrale scheint man aber mittlerweile Geschmack daran gefunden zu haben.

Die Chronologie stimmt zumindest bedenklich. Von 2004 bis 2011 blieb es bei der Androhung eines Geisterspiels gegenüber den Vereinen. Selbst Hertha BSC und Eintracht Frankfurt blieben komplett leere Kurven in Folge der Platzstürme vor zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr erspart. Verhängt wurde „nur" ein Teilausschluss von bestimmten Tribünenbereichen. Auch der FC St. Pauli konnte in der Spielzeit 2010/2011 in einem Berufungsverfahren eine Abmilderung des Urteils auf eine Spielortverlegung mit Begrenzung des Fankontingents erwirken. Interessanterweise war hier der Fall ähnlich gelagert wie 2004, da der Schiedsrichterassistent von einem Bierbecher getroffen worden war.

So gesehen stellt die Spielzeit 2011/2012 fast eine Zäsur dar. Dynamo Dresden musste in dieser Spielzeit gleich zwei Geisterspiele austragen (wobei eines davon sogar eine Strafmilderung gegenüber einem Ausschluss aus dem DFB-Pokal darstellte), weitere zwei Geisterspiele wurden gegen Fortuna Düsseldorf und den Karlsruher SC aufgrund von Platzstürmen in den Relegationsspielen verhängt. Die Strafen betreffen allerdings Spiele der nächsten Saison. Köln und erneut Berlin und Frankfurt werden vorbehaltlich der Berufungsverhandlung für Spiele jeweils nur höchstens 20.000 Karten verkaufen dürfen. Selbst der FC Bayern und Borussia Dortmund sind nicht ungeschoren davon gekommen. Für den wiederholten Einsatz von Pyrotechnik und im Falle unseres BVB on top die Bananenwürfe gegen Manuel Neuer gab es zwar nur eine Geldstrafe, für die Zukunft wurden aber ebenfalls Geisterspiele bei erneuten Verfehlungen angedroht. Man spielt also auf Bewährung.

Der Trend ist eindeutig und er ist kein guter. Geisterspiele als Bestrafungsmaß sind erst einmal höchst unfair. Sie folgen dem Bestrafungsprinzip mit der Gießkannen. Der mit Abstand größte Teil der Leute, die ausgesperrt werden, hat nichts verbrochen. Diese Leute haben ein Spiel verfolgt und sich nichts zu schulden kommen lassen. Trotzdem werden sie in Sippenhaft für das Vergehen einzelner Gruppen oder sogar einzelner Personen genommen. Natürlich kann man ihnen vorwerfen, dass sie auch nichts dagegen unternommen haben, aber wie soll man ernsthaft einschreiten, wenn wie im Falle von St. Pauli ein einzelner Mensch im Affekt einen Becher wirft? Was soll der Fan auf der Tribüne gegen einen Platzsturm unternehmen, wenn sich selbst das zahlreich vorhandene Ordnungspersonal handlungsunfähig sieht?

Darüber hinaus kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es auf Seiten des DFB überhaupt keine Richtlinien dazu gibt, wann der Ausschluss der Öffentlichkeit als Strafe angemessen ist. Hier werden aggressive Platzstürme mit Verletzten in Folge eines Abstiegs in einen Topf geschmissen mit Aufstiegsfeiern ohne größeres Gefahrenpotential. Pyrotechnik, die zwar verboten ist, aber nicht zu körperlichen Schäden geführt hat, mit dummen Werfereien von Gegenständen mit Verletzungsfolge. Eine stringente Linie ist jedenfalls nicht zu erkennen. Geradezu grotesk mutet es an, dass die Fans von Fortuna Düsseldorf für ihre zugegebenermaßen dumme Aktion des vorzeitigen Platzsturmes schwerer bestraft werden, als vor einem Jahr Eintracht Frankfurt. Dort musste die Polizei wütende und aggressive Leute wieder zurück auf die Tribüne treiben. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Wo die Einbeziehung von Gefahrenpotential und Auswirkungen in die Urteilsfindung? Um es klar zu sagen: Die meisten Vorfälle sind absolut bestrafungswürdig. Wenn es bei manchen Fans mittlerweile zum guten Ton gehört, dass Abstiege mit einem großen Knall zelebriert werden und/oder andere Fans, Spieler und Offizielle verletzt werden, dann sind die Verursacher auch angemessen dafür zu bestrafen. Aber nur sie. Und nachvollziehbar.

Warum der DFB aktuell fast schon inflationär härteste Sanktionen verhängt oder zumindest androht, ist leicht zu erklären: Er steht unter Druck. Die letzten Urteile sind ganz klar vor dem Hintergrund Kernerscher Kinderverbrennungen und Überwachungsphantasien von Innenministern zu sehen und eine direkte Folge des medialen Hypes über Gewalt im Profifußball. Dabei zeigt sich der Verband kaum differenzierter als die Berichterstattung, die alles in einen Topf geschmissen und zu einer unappetitlichen Suppe verquirlt hat. Es geht weniger darum, ob eine Strafe wirklich angemessen oder gar zielführend ist, sondern nur darum, dass sie verhängt wird und man damit demonstriert, dass man mit aller Macht gegen diese Vorfälle angeht. In Frankfurt hat man sich für den leichteren Weg entschieden und ist, vor allem im Falle von Dresden und Düsseldorf, dem öffentlichen Ruf nach Vergeltung bei der Urteilsfindung gefolgt. Der DFB wäre allerdings gut beraten, der Versuchung populistischer Bestrafungsaktionen zu widerstehen. Sie bestrafen Unschuldige. Sie radikalisieren. Allein bei der Problemlösung helfen sie kaum. Mehr noch, sie verhindern dass die unterschiedlich gelagerten Probleme überhaupt einmal analysiert werden und suggerieren, dass ein hartes Strafmaß ein Allheilmittel sind. Eine Sichtweise, die man mit viel Wohlwollen als antiquiert und von der Realität längst widerlegt bezeichnen kann.

Aber auch in anderer Hinsicht ist die derzeitige Praxis von vollständigen oder teilweisen Aussperrungen von Fans bedenklich: Sie können, spinnt man den Faden weiter, auch zu einem Instrument werden, mit denen Verband und Vereine sich ihre Fans domestizieren und erziehen.

Die Urteilsbegründung gegen Borussia Dortmund lässt durchaus Raum für Phantasien:

„Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund am 15. Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch sechs rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt."

Unsportliches Verhalten als Strafbegründung ist schwammig und kann eigentlich beliebig angewendet werden. Wir alle im Fußball kennen Tribünengesänge, die die Grenze des guten Geschmacks zumindest leicht überschreiten. Sie gehören aber dazu, besonders in hitzigen Duellen wie Derbys. Man kann sie aber auch durchaus als unsportliches Verhalten interpretieren. Und wie steht es mit den mittlerweile vertrauten Bannern, die sich nicht nur kritisch, sondern oft auch in einer sehr klaren Sprache gegen Vereinspolitik, den DFB oder Polizeieinsätze richten? Die Grenze zwischen unsportlichen Verhalten und einer nicht familienfreundlichen und nicht dem Bild des Hochglanzproduktes Profifußballs entsprechenden Darstellung sind fließend und vom Verband frei definierbar.

Und hier besteht die Gefahr, dass der DFB und seine Vereine sich im Doppelpass selbst eine mächtige Waffe schaffen. Die Möglichkeit der Vereine, Verbandsstrafen gerichtlich bei ermittelten Tätern einzuklagen, sind gegeben. Vereine wie Hansa Rostock und Fortuna Düsseldorf haben das schon erfolgreich getan. Im Falle eines Geisterspiels summiert sich die Schadenssumme durch nichtverkaufte Tickets und eventuelle Mindereinnahmen im Catering auf einen Betrag, der den oder die Verursacher für das Leben ruiniert. Imageschaden und eventuelle Ausfälle im Sponsoringbereich sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Eine mächtige Drohkulisse, die hier entsteht. Das DFB-Gericht urteilt, in welchem Fall ein unsportliches Verhalten vorliegt, das zumindest im Wiederholungsfall mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit belegt werden kann und die angeschlossenen Vereine reichen den entstandenen Schaden weiter. Für jeden Fan ein zu hoher Preis. Hier gilt es für die Zukunft ganz genau ein Auge auf die weitere Vergabepraxis zu werfen, um zu verhindern, dass auf diesem Wege der Fußball klinisch rein gestaltet wird.

Es wäre wünschenswert, gar notwendig, wenn der DFB seine aktuelle harte Linie überdenken und selbst zu mehr Sachlichkeit zurückfinden würde. Zweifellos existierende Probleme löst er mit Geisterspielen nicht. Es sind aber auch die Vereine aufgerufen, hier mäßigend einzuwirken und derartige Urteile genau zu prüfen – anstatt sie voreilig zu akzeptieren.

Sascha, 24.06.2012

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